Unsere Druckprodukte
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an haptischen Verkaufshilfen und Fachinformationen für Ihren Vertrieb.
3-fach Vorsorge Anzeiger
Der Staat fördert drei verschiedene Formen der Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung), die private Vorsorge in den Formen der Basis-Rente und die Riester-Rente. Arbeitnehmern wird empfohlen, die gesetzliche Rente aufzustocken, die durch das Absinken des Rentenniveaus nicht ausreicht.Der 3-fach Vorsorge Anzeiger 2026 macht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Bruttogehalt von 2.500 Euro in Sprüngen bis 8.450 Euro deutlichden Unterschied der staatlichen Förderung der drei Vorsorgeformen bei einer Sparleistung von 4 % des Bruttogehaltsdie Höhe der Förderung der Entgeltumwandlung durch Arbeitgeberzuschuss, Steuer- und Sozialabgabenersparnisdie Höhe der Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuerersparnisdie Höhe der Förderung der Basis-Rente durch Steuervorteileden Effektivbeitrag für die einzelnen Altersvorsorgeformen bei einer Sparleistung des Arbeitnehmers von 4 Prozent des Gehalts
Altersrentenanzeiger
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist kein ausreichender Ersatz für das fehlende Arbeitseinkommen im Alter. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach langer Versicherungszeit erwarten können und welche Versorgungslücke besteht, zeigt derAltersrentenanzeiger 2026für Versicherte mit einem Bruttogehalt zwischen 2.000 Euro und 8.450 EuroAltersrente mit 63, 65 und 67 Jahren ohne und mit Annahme der künftigen Entwicklung von Renten und LöhnenVersorgungslückeKapitalbedarf im AlterDie zu erwartende Altersrente ist unter Berücksichtigung der im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung getroffenen Annahmen über die künftige Entwicklung der Renten und Löhne in heutigen Werten am Beispiel eines heute 40-Jährigen angegeben.Neuheit: Rentenanzeiger nun mit ErläuterungenAuf Wunsch unserer Kunden haben wir den bisherigen Rentenanzeiger gesplittet, in einen Altersrentenanzeiger und einen Erwerbsminderungsrentenanzeiger, um auf den Rückseiten der Anzeiger wichtige Erläuterungen unterzubringen.
Basis-Rente
Bereits seit 2023 können Steuerzahler ihre Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben voll vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Wie viel Arbeitnehmer und Selbstständige durch Aufwendungen zur privaten Basis-Rente (Rürup-Rente) an Steuern sparen, hängt vom persönlichen zu versteuernden Einkommen ab. Die Drehscheibe zeigt die Steuerersparnis für verschiedene Einkommen.Basis-Rente 2026Steuerersparnis für alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttogehalt zwischen 30.000 Euro und 150.000 Euro bei Aufwendungen zur Basis-Rente in Höhe von 1.200 Euro, 2.400 Euro und 3.600 Euro im JahrSteuerersparnis für Selbstständige mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 30.000 Euro und 100.000 Euro bei Aufwendungen zur Basis-Rente in Höhe von 1.200 Euro, 2.400 Euro und 3.600 Euro im Jahr
BAV - Anzeiger
Die gesetzliche Rente reicht später nicht aus. Deswegen fördert der Staat neben der privaten Vorsorge die betriebliche Altersversorgung. Arbeitnehmer haben das Recht Teile ihres Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Versorgung zu investieren (Entgeltumwandlung). Die Vorteile der bAV zeigt Ihnen der AnzeigerBetriebliche Altersversorgung 2026Steuer- und Sozialversicherungsersparnis für alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttogehalt zwischen 2.250 Euro und 8.450 Euro bei einer Entgeltumwandlung in Höhe von 100 Euro bzw. bei einem Monatsbruttogehalt zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro bei einer Entgeltumwandlung in Höhe von 302 Euro mit ArbeitgeberzuschussNettomonatsgehalt ohne und mit bAVEffektivaufwand des Arbeitnehmers zur bAV
Beamtenversorgungsanzeiger
Angezeigt werden auf der DrehscheibeBeamtenversorgung 2026für alleinstehende und verheiratete Bundesbeamtinnen und -beamte in der Besoldungsgruppe A 3 bis A 16Brutto und Netto-DienstbezügeBrutto und Netto-Ruhegehalt bei DienstunfähigkeitDifferenz der Nettodienstbezüge zum Netto-RuhegehaltBrutto und Netto-Altersruhegehalt ab 65 JahrenDifferenz der Nettodienstbezüge zum Netto-AltersruhegehaltEin Lesebeispiel: Ein 49-jähriger alleinstehender Bundesbeamter in der Besoldungsgruppe A 11, Stufe 8 erhält seit 1.04.2024 5.300 Euro Brutto-Dienstbezüge, sodass ihm nach Steuern 4.084 Euro verbleiben. Bei Ausscheiden aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit erhält er nach Abzug von Steuern 2.786 Euro, vorausgesetzt dass er mit Zurechnungszeit eine ruhehegehaltfähige Dienstzeit von 40 Jahren erfüllt hat. Bei Dienstunfähigkeit fehlen ihm zu seinen Nettodienstbezügen 1.298 Euro.
Erbschaftsteueranzeiger
Immer stärker sprudeln die Einnahmen des Staates aus der Erbschaftsteuer. Nach Abzug der Freibeträge verlangt der Staat zwischen 7 Prozent und 50 Prozent des Erbes.Der Erbschaftsteuer-Anzeiger gibt anFreibeträgeErbschaftsteuerklassen nach dem Verhältnis des Erben zum ErblasserErbschaftsteuer für verschiedene ErbbeträgeErbt beispielsweise ein Neffe von seinem Onkel ein Kapital in Höhe von 120.000 Euro, beträgt die Erbschaftsteuer 30.000 Euro. Als Neffe wird er der Erbschaftsteuerklasse III zugeordnet. Erbschaftsteuerfrei bleiben für den Neffen 20.000 Euro. Erbschaftsteuerpflichtig sind 100.000 Euro, die mit 30 Prozent besteuert werden.
Erwerbsminderungsrentenanzeiger
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist kein ausreichender Ersatz für das fehlende Arbeitseinkommen bei Erwerbsminderung. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach langer Versicherungszeit erwarten können und welche Versorgungslücke besteht, zeigt derErwerbsminderungsrentenanzeiger 2026für Versicherte mit einem Bruttogehalt zwischen 2.500 Euro und 8.450 EuroErwerbsminderungsrenteWitwen-/ WitwerrenteVersorgungslückeKapitalbedarf im AlterDie zu erwartende Erwerbsminderungsrente ist unter Berücksichtigung der im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung getroffenen Annahmen über die künftige Entwicklung der Renten und Löhne in heutigen Werten am Beispiel eines heute 40-Jährigen angegeben.Rentenanzeiger nun mit ErläuterungenAuf Wunsch unserer Kunden haben wir den bisherigen Rentenanzeiger gesplittet, in einen Altersrentenanzeiger und einen Erwerbsminderungsrentenanzeiger, um auf den Rückseiten der Anzeiger wichtige Erläuterungen unterzubringen.
Faltblatt "Werte-Daten-Fakten"
Stand: Januar 2026 Sie kennen sicher das Problem, dass wichtige Daten oftmals nicht übersichtlich zur Verfügung stehen. Mit dem Faltblatt "Werte-Daten-Fakten" haben Sie alle wichtigen Informationen und Beitragssätze schnell zur Hand. Inhalt Gesetzliche Rentenversicherung Beamtenversorgung Steuer Kranken- und Pflegeversicherung Betriebliche und private Altersvorsorge Demografie und Wirtschaft Format Das speziell für den Finanzdienstleister entwickelte Faltblatt enthält auf 7 Seiten die wichtigsten Zahlen und Informationen. Es erscheint im eingeklappten Format 9,2 cm x 14,8 cm und passt perfekt in jede Jackentasche.
Hypothekentilgungsanzeiger
Wer ein Darlehen aufnimmt, will er die monatlichen Darlehensbelastungen Bescheid wissen. Der Hypothekentilgungsanzeiger gibt dem Darlehensnehmer eines Annuitätendarlehens (Immobiliendarlehens) er 10.000 Euro mit einem Zinssatz zwischen 1,25 % und 7 % einer Anfangstilgung von 1 %, 1,5 %, 2 % und 3 %, die monatliche Darlehensrate die Laufzeit des Darlehens die insgesamt zu zahlenden Zinsen die Restschuld nach 5,10, 15 und 20 Jahren an. Bei abweichenden Darlehensbeträgen sind die Werte des Anzeigers entsprechend zu vervielfältigen. Für ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro mit einem vereinbarten Zins von 5 % und einer Anfangstilgung von 1,5 %, beträgt die Laufzeit 29 Jahre und 5 Monate. Die Monatsrate für Zins und Tilgung (Annuität) beträgt 54,17 Euro. Nach 10 Jahren besteht noch eine Restschuld von 8.706 Euro (87,06 %).
Inflationsanzeiger
Von den letzten 50 Jahren gab es nur ein Jahr ohne Inflation. Inflation bedeutet Kaufkraftverlust. Der Inflationsanzeiger zeigtden Kaufkraftverlust und den Preisanstieg von 1.000 Euro nach einem Jahr bis zu 45 Jahrenbei einer jährlichen Inflationsrate von 2,0 %, 3,0 %, 4,0 % und 5,0 %den Wertverlust eines Kapitals von 1.000 Euro nach einem bis zu 45 Jahren bei einer Rendite in Höhe von 0,75 %, 1,0 % pro Jahr und einer Inflation von 2,0 %, 3,0 % und 4,0 %. Bei einer angenommenen jährlichen Inflation von 3 % sinkt die Kaufkraft eines Kapitals von 1.000 Euro in 7 Jahren auf 813 Euro, der Wertverlust beträgt 18,7 %. Werden die 1.000 Euro mit einer jährlichen Rendite von 1,5 % angelegt, beträgt die Kaufkraft nach 7 Jahren 902 Euro, der Wertverlust 9,8 %. Beispiel: Bei einer angenommenen jährlichen Inflation von 3 % sinkt die Kaufkraft eines Kapitals von 1.000 Euro in 7 Jahren auf 813 Euro, der Wertverlust beträgt 18,7 %. Werden die 1.000 Euro mit einer jährlichen Rendite von 1,5 % angelegt, beträgt die Kaufkraft nach 7 Jahren 902 Euro, der Wertverlust 9,8 %.
Informationshandbuch
Mit den "Informationen aus dem Versicherungs-, Finanz- und Vermögensbereich 2026" erhalten Sie umfangreiche Ausführungen über die Neuerungen auf dem Gebiet Steuern, Versicherung, Versorgung, Baufinanzierung und Vermögensbildung (Stand 1. Januar 2026) Neben demografischen Daten Deutschlands enthält das Werk Erläuterungen zur aktuellen Steuer- und Sozialpolitik und zu Neuerungen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Fachbeiträge über die gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und die Beamtenversorgung geben Aufschluss über die Lücken der gesetzlichen Versorgungssysteme in Deutschland. Erläutert werden die einzelnen staatlichen Fördermaßnahmen zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Riester- und Basis-Rente. Aufschlussreich sind die Beiträge mit zahlreichen Tabellen zur Einkommen- und Lohnsteuer, sowie die Übersichten zur Steuerbegünstigung von Vorsorgeaufwendungen und über die Besteuerung der Alterseinkünfte. Tabellen über Laufzeit und Kosten von Annuitätendarlehen und Tabellen über die Kapitalbildung runden das beliebte Standardwerk ab. InhalteDemografische Daten DeutschlandsBundeshaushaltSozialleistungenGesetzliche RentenversicherungAlterssicherung der LandwirteGesetzliche KrankenversicherungSoziale PflegeversicherungGesetzliche UnfallversicherungVersorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen DienstBundes- und LandesbeamtenbesoldungBeamtenversorgungBetriebliche AltersversorgungPrivate AltersvorsorgeSteuerBesteuerung von AlterseinkünftenErbschaftsteuerBaufinanzierungVermögensbildung
Kapitalzuwachsanzeiger
Auf wie viel Kapital eine monatliche Anlage oder Einmalanlage mit Zinsen anwächst, zeigt der Kapitalzuwachsanzeiger. Für eine monatliche Anlage von 100 Euro und einer Einmalanlage von 1.000 Euro bei einer Spardauer von 5 bis 30 Jahren sowie 35, 40, 45 und 50 Jahren gibt Ihnen der Kapitalzuwachsanzeiger das Sparergebnis bei unterschiedlichen Zinssätzen (1 %, 1,25 %, 1,5 %, 1,75 %, 2 %, 3 %, 4 %, 5 %, 6 % und 7 %) bekannt. Beispielweise wächst ein monatlicher Sparbetrag von 100 Euro bei einer Verzinsung von 2 % p. a. nach 20 Jahren auf 29.473 Euro an, ein einmalig angelegtes Kapital von 1.000 Euro erreicht den Wert von 1.486 Euro. Durch einfaches Vervielfältigen lässt sich für jeden beliebigen Anlagebetrag das Sparergebnis feststellen. Mit dem Kapitalzuwachsanzeiger können Sie auch ermitteln, welchen Betrag Sie monatlich oder einmalig anlegen müssen, um ein bestimmtes Sparziel inklusive Verzinsung zu erreichen. Auch können Sie die jährliche Rendite einer Monats- oder Einmalanlage feststellen, wenn Ihnen die Anlagedauer, der Anlagebetrag sowie das Sparergebnis bekannt sind.
Krankengeldanzeiger
Ab der 7. Woche einer Krankheit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Krankenkasse das Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, wobei als Grenze die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in Höhe von monatlich 5.812,50 Euro zu beachten ist. Vom Brutto-Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung abgezogen. Das dem Arbeitnehmer zustehende Netto-Krankengeld kann das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht voll ersetzen. Es entsteht eine Lücke im Krankheitsfall.Auf der DrehscheibeKrankengeldanzeiger 2026 wird angezeigtdas Nettogehalt für alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttogehalt zwischen 2.500 Euro und 8.450 Eurodas monatliche sowie das tägliche Krankengelddie Versorgungslücke im Monat zwischen Nettogehalt und Nettokrankengeld für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer
Kundenzeitung W€ITBLICK
„W€ITBLICK“ ist eine Kundenzeitung der Makler. Makler machen ihre Kunden auf wichtige, interessante Sachverhalte aus den Bereichen Steuer, Sozialversicherung und Versorgung aufmerksam und schaffen Ansatzpunkte für Gespräche mit ihren Kunden. Mit „W€ITBLICK“ bleiben Makler mit ihren Kunden in ständigem Kontakt. Die Kundenzeitung „W€ITBLICK“ erscheint zweimal im Jahr (10. April und 10. Oktober) in elektronischer Form als PDF und gedruckt 4 Seiten, 4-farbig, DIN A4. Nächste Erscheinungstermine 10. April 2026 10. Oktober 2026 Abonnementbedingungen Mit dem Jahres-Abonnement erhalten Sie 2 PDF-Ausgaben (April und Oktober) der Kundenzeitung W€ITBLICK. Themen der Oktober-Ausgabe 2025: Herbst der Reformen Was für nächstes Jahr bereits vorbereitet ist Wann kommt die große Rentenreform? Nur bis 2031 wird das Rentenniveau festgeschrieben Betriebsrente gilt als wichtige Ergänzung Betriebliche Altersversorgung wird verbessert Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2026 Höchstbeiträge steigen um rund 5 Prozent Pflegekosten überfordern Pflegebedürftige Von Jahr zu Jahr steigen die Zusatzkosten für pflegebedürftige Heimbewohner Steuererleichterungen für 2026 Der Bundeshaushalt lässt wenig Spielraum für Steuererleichterungen Individualisierungsmöglichkeiten „W€ITBLICK“ erhalten Sie in Ihrem persönlichen Layout: Sie werden im Impressum als Herausgeber genannt Ihr Logo erscheint auf Seite 1 und 4 Ihre Kontaktdaten stehen auf Seite 4 Ihr eigenes Editorial mit Ihrem Foto und Ihrer Unterschrift erscheint auf Seite 1 Muster der Oktober-Ausgabe 2025 der Kundenzeitung herunterladen Bestellmöglichkeiten der Druckversion Neben der PDF-Ausgabe der Kundenzeitung können Sie zusätzlich die Druckausgabe (4 Seiten, 4-farbig, DIN A4, auf hochwertigen Papier) bestellen. Nachdem Sie die PDF-Ausgabe bestellt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit den benötigten Daten für die Individualisierung (Logo, Foto, Unterschrift, usw.). Hier können Sie auch die Anzahl der gewünschten Druckausgaben angeben. Stückzahl ab 1 10 25 50 100 250 500 Bruttostückpreis je Ausgabe 2,05 € 1,85 € 1,60 € 1,35 € 1,15 € 1,00 € 0,90 €
Kundenzeitung W€ITBLICK
„W€ITBLICK“ ist eine Kundenzeitung der Makler. Makler machen ihre Kunden auf wichtige, interessante Sachverhalte aus den Bereichen Steuer, Sozialversicherung und Versorgung aufmerksam und schaffen Ansatzpunkte für Gespräche mit ihren Kunden. Mit „W€ITBLICK“ bleiben Makler mit ihren Kunden in ständigem Kontakt. Die Kundenzeitung „W€ITBLICK“ erscheint zweimal im Jahr (10. April und 10. Oktober) in elektronischer Form als PDF und gedruckt 4 Seiten, 4-farbig, DIN A4. Nächste Erscheinungstermine 10. April 2026 10. Oktober 2026 Abonnementbedingungen Mit dem Jahres-Abonnement erhalten Sie 2 PDF-Ausgaben (April und Oktober) der Kundenzeitung W€ITBLICK. Themen der Oktober-Ausgabe 2025: Herbst der Reformen Was für nächstes Jahr bereits vorbereitet ist Wann kommt die große Rentenreform? Nur bis 2031 wird das Rentenniveau festgeschrieben Betriebsrente gilt als wichtige Ergänzung Betriebliche Altersversorgung wird verbessert Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2026 Höchstbeiträge steigen um rund 5 Prozent Pflegekosten überfordern Pflegebedürftige Von Jahr zu Jahr steigen die Zusatzkosten für pflegebedürftige Heimbewohner Steuererleichterungen für 2026 Der Bundeshaushalt lässt wenig Spielraum für Steuererleichterungen Individualisierungsmöglichkeiten „W€ITBLICK“ erhalten Sie in Ihrem persönlichen Layout: Sie werden im Impressum als Herausgeber genannt Ihr Logo erscheint auf Seite 1 und 4 Ihre Kontaktdaten stehen auf Seite 4 Ihr eigenes Editorial mit Ihrem Foto und Ihrer Unterschrift erscheint auf Seite 1 Muster der Oktober-Ausgabe 2025 der Kundenzeitung herunterladen Bestellmöglichkeiten der Druckversion Neben der PDF-Ausgabe der Kundenzeitung können Sie zusätzlich die Druckausgabe (4 Seiten, 4-farbig, DIN A4, auf hochwertigen Papier) bestellen. Nachdem Sie die PDF-Ausgabe bestellt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit den benötigten Daten für die Individualisierung (Logo, Foto, Unterschrift, usw.). Hier können Sie auch die Anzahl der gewünschten Druckausgaben angeben. Stückzahl ab 1 10 25 50 100 250 500 Bruttostückpreis je Ausgabe 2,05 € 1,85 € 1,60 € 1,35 € 1,15 € 1,00 € 0,90 €
Lebenserwartungs-Anzeiger
Zahlen zur Lebenserwartung, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt 2023, spiegelt die Drehscheibe wider. In der Lebenserwartung nach der sogenannten Kohortensterbetafel (V2) ist auch die künftige Entwicklung der Sterblichkeit aus den Trends der Vergangenheit berücksichtigt. Nach dieser Sterbetafel wird ein heute 20-Jähriger im Durchschnitt 87,6 Jahre, eine gleichaltrige Frau sogar 91,2 Jahre alt. Die in der Drehscheibe wiedergegebene Lebenserwartung nach der Kohortensterbetafel spielt in der Demografie z. B. für die künftige Bevölkerungsentwicklung oder speziell für die prognostizierte Entwicklung der Pflegebedürftigen und vieles mehr eine wichtige Rolle. Auch in der Finanzwelt, bei Banken und Versicherungen bildet diese Sterbetafel eine entscheidende Grundlage z. B. für die Berechnung des Kapitalbedarfs von Renten, von Immobilienkäufen und -verkäufen auf Rentenbasis.Der Lebenserwartungs-Anzeiger weist aus:Die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen und Männern im heutigen Alter von 18 bis 80 Jahren (in 2 Jahresabständen).Die Wahrscheinlichkeit von Frauen und Männern über 85, 90 und 95 Jahre alt zu werden.
Leitfaden - Vorsorge und Steuern
Steuerersparnis durch Vorsorgeaufwendungen und richtige Besteuerung der Alterseinkünfte (Stand 1. Januar 2026)(DIN A 5, 96 Seiten, farbige Grafiken). Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu geregelt. Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Riester-Rente und der Basis-Rente stärker steuerlich belastet. Im Gegenzug sind die Beiträge für die Altersvorsorge als Sonderausgaben abzugsfähig und entlasten den Steuerpflichtigen. Darüber hinaus erfährt der Leser wie die verschiedenen Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rente, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung, der privaten Versorgung und Kapitaleinkünfte besteuert werden. In dem Leitfaden erläutern wir die steuerbegünstigten Vorsorgeaufwendungen und zeigen Ihnen mit zahlreichen Beispielen und Grafiken die Höhe der Steuerersparnis 2026 durch Altersvorsorgeaufwendungen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie sonstige Sonderausgaben und Werbungskosten auf, die sich durch den Steuertarif 2026 geändert hat. Der Leitfaden ist eine Hilfe bei der Steuererklärung für 2026.InhalteAltersvorsorgeaufwendungenSonstige VorsorgeaufwendungenSteuer- und Sozialabgabenvorteile durch EntgeltumwandlungSteuerersparnis durch private VorsorgeLohn- und EinkommensteuerSteuerberechnungenBesteuerung von Renten, Ruhegehältern, BetriebsrentenBesteuerung von BeamtenpensionenBesteuerung von Lebens- und RentenversicherungenBesteuerung von Kapitaleinkünften
Pflegekostenanzeiger
Zurzeit leben in Deutschland 5,7 Millionen Pflegebedürftige der sozialen Pflegeversicherung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wächst die Zahl der Pflegebedürftigen auf Grund der höheren Lebenserwartung bis zum Jahr 2050 auf 6,7 Millionen.Die gesetzlichen Pflegeleistungen decken die Pflegekosten nicht. Insbesondere bei stationärer Pflege sind die zusätzlich vom Pflegebedürftigen zu tragenden Kosten hoch. Wie viel Kosten Pflegebedürftige bei Heimunterbringung durchschnittlich in den einzelnen Bundesländern zusätzlich aufbringen müssen, hat der Verband der Ersatzkassen ermittelt und sind der Pflegedrehscheibe zu entnehmen. Der Pflegekostenanzeiger 2026 zeigt für die einzelnen Bundesländer den durchschnittlichen Eigenanteil, der bei Aufenthalt im Heim zu leisten ist. Dieser setzt sich zusammen ausdem pflegebedingten EigenanteilKosten für Unterkunft und Verpflegungden Investitionskosten Seit 1. Januar 2022 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Einrichtungskosten, abhängig von der Heimaufenthaltsdauer. Auf der Rückseite zeigt der Pflegekostenanzeiger, wie viele Frauen und Männer im hohen Alter pflegebedürftig sind. Von 100 Männern im Alter von heute 35 Jahren werden 48 das 90. Lebensjahr erreichen, aber rund 70 Prozent der Männer über 90 sind pflegebedürftig. Frauen haben eine höhere Lebenserwartung, allerdings auch ein größeres Pflegerisiko. Von den heute 35-jährigen Frauen werden rund 62 Prozent das 90. Lebensjahr erreichen, aber 86 Prozent der Frauen im Alter von 90 Jahren und darüber sind auf Pflege angewiesen.
Ratgeber für Arbeitnehmer und Selbstständige 2026
Ratgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige 2026 Was das sinkende Rentenniveau für Versicherte bedeutet (DIN A 5, 96 Seiten, mit zahlreichen Grafiken) Wer in den Ruhestand tritt, erhofft sich nach vielen Jahren hoher Beitragszahlung eine Rente, die ihn finanziell unabhängig macht für einen Lebensabschnitt, in dem er sich aufgeschobene Wünsche noch erfüllen kann. Doch was aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwartet werden kann, stellt keinen zufrieden, weder heute noch viel weniger morgen. Ihre Leistung enttäuscht. Vor dem Hintergrund der drohenden steigenden Belastungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der weiteren Absenkung des Rentenniveaus durch die demografischen Veränderungen will die Bundesregierung die Selbständigen in die Versicherungspflicht einbeziehen. Doch aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Selbstständige nicht mehr als eine Grundabsicherung erhalten. Eine bittere Erfahrung werden diejenigen machen, die sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Ohne ein weiteres finanzielles Polster droht Armut. Lebensqualität und gesellschaftliches Ansehen gehen verloren. Die gesetzliche Rentenversicherung kann den Lebensstandard nicht sichern. Für eine bessere Altersversorgung vorzusorgen, ist jeder selbst verantwortlich. Private und betriebliche Vorsorge werden vom Staat gefördert. Der Ratgeber will Arbeitnehmern und Selbstständigen ein Bild über die Leistungshöhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung vermitteln und Hinweise über den Umfang staatlicher Förderung geben. Nur wer Bescheid weiß, ist vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Vor dem Hintergrund der drohenden steigenden Belastungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der weiteren Absenkung des Rentenniveaus durch die demografischen Veränderungen will die Bundesregierung die Selbständigen in die Versicherungspflicht einbeziehen. Doch aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Selbstständige nicht mehr als eine Grundabsicherung erhalten. Eine bittere Erfahrung werden diejenigen machen, die sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen. Ohne ein weiteres finanzielles Polster droht Armut. Lebensqualität und gesellschaftliches Ansehen gehen verloren. Die gesetzliche Rentenversicherung kann den Lebensstandard nicht sichern. Für eine bessere Altersversorgung vorzusorgen, ist jeder selbst verantwortlich. Private und betriebliche Vorsorge werden vom Staat gefördert. Der Ratgeber will Arbeitnehmern und Selbstständigen ein Bild über die Leistungshöhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung vermitteln und Hinweise über den Umfang staatlicher Förderung geben. Nur wer Bescheid weiß, ist vor unliebsamen Überraschungen gefeit. Inhalte (Stand 1. Januar 2026) Bisheriger Leistungsabbau im Rentenrecht Langfristige Sicherung der Renten – ein politisches Dauerthema Pflichtversicherung soll vor Armut schützen Erwerbsminderung – ein großes Risiko Altersrente mit 63, 65 und 67 Jahren Witwen- und Witwerrente Rentenberechnung leicht gemacht Besteuerung vermindert die Rente Ausblick der gesetzlichen Rentenversicherung Private und betriebliche Versorgung als Ergänzung
Renten-Kapitalbedarfsplan
Wer wissen möchte, welches Kapital, das jährlich gleichbleibend mit 0,5 % bis 6 % pro Jahr verzinst wird, vorhanden sein muss, damit das Kapital ausreicht, um einen festen monatlichen Betrag eine bestimmte Zeit lang entnehmen zu können, kann dies aus dem Kapitalbedarfsplan ablesen.Auf der anderen Seite ist dem Kapitalentnahmeplan zu entnehmen, welcher Betrag einem Kapital, das sich mit 0,5 % bis 6 % pro Jahr verzinst, monatlich entnommen werden kann, damit es in 5 bis 50 Jahren verbraucht ist.Für eine monatliche Rente von 200 Euro, die 20 Jahre lang gezahlt werden soll, wird ein Anfangskapital von 39.668 Euro, das mit 2 % p.a. verzinst wird, benötigt (Lt. Renten-Kapitalbedarfsplan 19.834 Euro für 100 Euro Monatsrente). Andererseits kann bei einem vorhandenen Kapital von 40.000 Euro, das jährlich mit 2 % verzinst wird, jeden Monat ein Betrag (Rente) von 201,68 Euro entnommen werden, wenn das Kapital nach 20 Jahren aufgebraucht sein soll (Lt. Kapitalentnahmeplan 50,42 Euro Monatsrente bei 10.000 Euro).
Rentenniveau-Anzeiger
Die gesetzliche Rente kann nur einen Teil des Gehalts ersetzen. Wie viel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter von heute 24 und 50 Jahren später mit 67 Jahren an Altersrente voraussichtlich zu erwarten haben, zeigt der Rentenniveau-Anzeiger 2026 Zahlbetrag der Regelaltersrente mit 67 Jahren Altersrente in heutigen Werten Altersrente im Verhältnis zum Bruttogehalt Bei der Altersrente ist die Entwicklung der Löhne und Renten, wie sie von der Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht modellhaft dargestellt ist, einbezogen.
Rententabelle
In der Rententabelle 2026 finden Sie Zahlen, Daten und Fakten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung für die alten und neuen Bundesländer.Angegeben sind die aktuellen Rechengrößen wie Bezugsgröße, Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, aktueller Rentenwert, Rentenanpassungen, Mindestbeiträge, Regelbeiträge, Höchstbeiträge und deren Entwicklung in den vergangenen Jahren.Angezeigt sind die Beiträge und Rentenleistungen für geringfügig Beschäftigte, für Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelten im Übergangsbereich sowie für verschiedene Arbeitsentgelte bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro.(DIN A 4, 8 Seiten)InhalteBeitragssätze von 1970 bis heuteAltersgrenzenanpassung bis 67Rentenhöhe 2026 nach einer Beitragszeit von 1 bis 45 JahrenAltersrente 2026 nach Mindest-, Regel- und HöchstbeiträgenZu erwartende Alters-, Erwerbsminderungs- und WitwenrenteKürzung und Wegfall der Witwen-/ WitwerrenteBeiträge, Bemessungsgrenzen, Durchschnittsbruttoentgelte (1990 - 2025)UmrechnungswerteVoraussetzungen für eine Rente wegen verminderter ErwerbsfähigkeitRentenabschlag und neue Zurechnungszeit RentensicherungsniveauVersicherungspflicht und Versicherungsbefreiung für geringfügig BeschäftigteBeiträge im ÜbergangsbereichKindererziehungszeitRentensicherungsniveauRentenbesteuerung
Rentenzielsparplan
Wie lange dauert voraussichtlich die Rentenzeit? Der Rentenzielsparplan zeigt Ihnen aufgrund der neuen statistischen Bevölkerungsvorausberechnung die Dauer der durchschnittlichen Rentenzeit für heute 20-50-jährige Frauen und Männer, wenn sie das Rentenalter von 67 Jahren erreicht haben. Um den Lebensstandard einigermaßen halten und den Lebensabschnitt aktiv gestalten zu können, reicht die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinesfalls aus. Deswegen gibt Ihnen der Anzeiger das Kapital an, das ohne Verzinsung ab Rentenbeginn für einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro im Monat benötigt wird und mit welchem monatlichen Sparbetrag ohne Berücksichtigung von Zinsen Sie dieses Ziel erreichen. Der Rentenzielsparplan zeigt Ihnen aber auch, mit welchem verringerten monatlichen Sparbetrag Sie auskommen, um ab 67 Jahren für die durchschnittliche Rentenzeit 100 Euro mehr zu haben, wenn Ihre Sparbeträge dauerhaft mit 2 % jährlich verzinst werden.Ein Lesebeispiel: Durch die steigende Lebenserwartung kann ein heute 30 jähriger Mann bei Erreichen des Rentenalters von 67 Jahren seine Rente durchschnittlich 22,8 Jahre beziehen. Wenn der 30-Jährige seine gesetzliche Rente um 100 Euro aufbessern möchte, zeigt ihm der Anzeiger, dass er dafür mit 67 Jahren ohne Berücksichtigung von Zinsen einen Betrag von 27.360 Euro benötigt, den er durch monatliches Sparen von 61,62 Euro ohne Verzinsung erreicht. Könnte er mit einer dauerhaften Verzinsung von 2 Prozent pro Jahr rechnen, braucht der 30-Jährige nur 33,62 Euro monatlich anzusparen, um ab Rentenbeginn für die durchschnittliche Rentenzeit jeden Monat 100 Euro mehr zu haben. Wer sich mehr im Alter wünscht, vervielfältigt einfach die abzulesenden Werte.
Riester - Rente
Den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) fördert der Staat mit Zulagen zum Ausgleich der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus. Zulagenberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte und rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Auf der Drehscheibe Riester-Rente sind abzulesenHöhe der Grundzulage und KinderzulagenHöhe der zusätzlichen Steuerersparnisfür alleinstehende und verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit bis zu 2 Kindern und einem rentenversicherten Jahresentgelt zwischen 20.000 und 100.000 Euro als AlleinverdienerSparbetrag, Zulagen, zusätzlicher Steuervorteil für ein Ehepaar (beide Arbeitnehmer) mit bis zu 2 Kindern und einem rentenversicherten Jahresentgelt zwischen 30.000 und 100.000 EuroEin Ehepaar, beide Arbeitnehmer, mit einem nach 2007 geborenen Kind, bezogen zusammen im Vorjahr ein Jahresgehalt von 70.000 Euro. Durch Vereinbarung von zwei Riester-Rentenverträgen mit einer Gesamtsparleistung von 2.800 Euro (4 % des Gehalts) erhalten sie die volle Zulage von 650 Euro (Ehefrau 175 Euro, Ehemann 175 Euro, Kind 300 Euro), sodass ihre Eigenleistung nur 2.150 Euro beträgt. Den Sparbetrag von 2.800 Euro setzt das Ehepaar als Sonderausgaben ab. Sie erzielen dadurch einen über die Zulagen hinausgehenden Steuervorteil, der vom zu versteuernden Einkommen abhängt.